1. Anmeldungen
Anmeldungen sind erbeten in schriftlicher Form, mit dem üblichen
Formular, per Fax, via e-mail oder Internet an
unser Reisebüro.
Die Mindestteilnehmerzahl einer Pauschalreise kann der
Reise-Ausschreibung entnommen werden, und liegt in der Regel bei 12
Personen. Die Anzahl verfügbarer Plätze auf Flügen, bei Transport und Hotel ist jedoch
beschränkt, weshalb wir zu einer frühzeitigen Anmeldung raten
(beachten Sie den Anmeldeschluss).2. Die Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsweise für eine fest gebuchte Sportreise lautet:
- nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und Rechnung
ist eine Anzahlung von CHF 500.00 pro Person innert 14 Tagen erbeten;
- die Restzahlung ist 4 Wochen vor Abreise fällig, wonach auch die
Auslieferung aller Reisedokumente erfolgt.
3. Umbuchungen oder Annullation (durch Kundschaft)
Für Umbuchungen oder Annullation von definitiv gebuchten
Reise-Dienstleistungen erheben wir bis 1 Monat vor Abreise für die
Deckung unserer Mehr- bzw. Unkosten Bearbeitungs- und Dossiergebühren von max. CHF 80.00
pro Person, oder höchstens CHF 160.00 pro Auftrag. Danach gelten für
jegliche Mutationen oder Annullation einer ganzen Pauschalreise oder
Teilen davon zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen die
folgenden Kostenbelastungen:
- bei eingehender Mitteilung 31 - 15 Tage vor Abreise = 50 % ;
- bzw. bei Meldung bei uns 14 - 3 Tage vor Abreise = 80 % ;
- sehr kurzfristig, namentlich 2 - 0 Tage vor Abreise = 100 %
(Verlust) des Pauschalpreises oder Teilen der gebuchten
Reise-Dienstleistungen.
Diese Kostenbelastungen erfolgen auch im Falle, wenn die Reise
bereits fest gebucht, aber noch nicht schriftlich bestätigt worden
ist. Die Bearbeitungs- und Dossiergebühren werden im Falle einer
Annullation von einer Ausland-Reiseversicherung im Sinne eines
Selbstbehalts üblicherweise nicht gedeckt.
Achtung: Strengere Bedingungen gelten bei Benützung v. Charterflügen
!
4. Programmvarianten und -Änderungen (durch Sie)
Wir sind bereit, individuelle Wünsche in Abänderung bestehender
Programme im Rahmen der erhältlichen Leistungen vorzunehmen, z.B.:
- andere Flugdaten oder Fluggesellschaften, Transporte oder
Fahrzeuge,
- alternative Hotels oder Unterkünfte ausser Programm,
- Verlängerungen vor und / oder nach dem Basisprogramm.
Dafür ist eine frühzeitige Disposition erforderlich; zudem entstehen
Mehrkosten für Konzept, Planung und Überwachung im Rahmen von mind.
CHF 60.00 bis
CHF 120.00 / Auftrag (verlangen Sie vorgängig unseren
Kostenvoranschlag).
5. Programm- und / oder Preisänderungen (durch uns)
Derartige Mutationen sind weder voraussehbar, noch vorgesehen,
bleiben aber im Interesse einer sorgfältigen Durchführung der Reise
vorbehalten. Für solche Änderungen und Folgekosten wegen unvorhersehbaren Ereignissen, wie
höhere Gewalt, Streiks, Verspätungen, Elementarschäden,
Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen, von Kriegshandlungen und
dergleichen können wir jedoch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso
bleiben Preisänderungen als Folge von wesentlichen (Flug-) Tariferhöhungen und / oder starken
Wechselkursschwankungen, Treibstoff-Zuschlägen, Änderung von
MWSt.-Sätzen im Reiseland, neuen Flughafentaxen Schweiz / Ausland vorbehalten.
Sofern derartige Mehrbelastungen 10 % oder mehr unseres
Reisepauschalpreises ausmachen, hat die Kundschaft das Recht, 14
Tage nach Erhalt unserer schriftlichen Mitteilung kostenlos und
unter vollständiger Vergütung aller geleisteten Anzahlungen bzw.
Restzahlung vom Reisevertrag zurückzutreten.
Andererseits steht uns das Recht zu, eine Reise aus wichtigen
Gründen ganz zu annullieren (Ausfall von gebuchten Transportmitteln,
Schaden oder Wertminderung an der vorgesehenen Unterkunft, Absage eines geplanten
Anlasses, politische, ökologische oder Sicherheits-Bedenken, geringe
Teilnahme, usw.).
In diesem Falle sind wir bemüht, Ersatz anzubieten. Weitere
Forderungen an uns können jedoch daraus nicht abgeleitet werden.
6. Versicherungen
Bei unseren Reiseprogrammen sind grundsätzlich keine Personen- oder
Sachversicherungen eingeschlossen, mit Ausnahme der bei Automieten
obligatorischen Haftpflicht- und (Teil-) Kaskodeckung.
Versicherungsleistungen bzw. die Abdeckung der Risiken sind somit
Sache der Teilnehmenden, wobei wir |
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Sie auf Risiken aufmerksam machen, eine Deckung derselben und
Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Prüfen Sie bitte Ihre Unfall- &
Krankheitspolicen bei Auslandaufenthalten, bzw. für das gebuchte
Reiseziel. Die oben genannten Annullationskosten- / SOS - Risiken
können, falls nicht bereits privat gedeckt, kostengünstig durch uns
versichert werden ( beachten Sie die Ausschreibung ):
- Kurzreisen / Wochenend-Programme, Städtereisen, Europa CHF 20.00,
- für Reisedauer von 5 – 30 Tagen, Sportprogramme Europa CHF 40.00;
(höhere Prämien bei längerer Reisedauer und
Übersee-Reiseprogrammen).
Achtung: Die Gesellschaften für Reise-Versicherungen vergüten
Annullations-Folgekosten nur bei nicht vorhersehbaren Gründen,
namentlich:
- bei einer akuten Erkrankung oder Unfall einer oder mehrerer
gemeinsam angemeldeten Person/en, sowie in gleichartigen Fällen von
einer ihnen nahestehenden Person (i.d. Regel nur eigene
Familienmitglieder ersten Grades);
- bei Elementarschäden am Eigentum, die Ihre Anwesenheit erfordern;
- keine Leistung wird erbracht bei reinem Meinungswechsel,
nachträglichen Programmänderungen und deren Folgekosten, bei
Arbeits-bedingter Unabkömmlichkeit, sowie Aufgeboten zu Amts- und
Dienstpflichten.
Unsere Partner bei Reiseversicherungen sind: ‚Elvia’ Zürich,
‚Europäische’ Reise-Versicherungsges.’ in Basel, und
‚Mobiliar-Versicherungen’, Bern.
Deren detaillierte Bestimmungen, welche wir Ihnen gerne zukommen
lassen, sind für die Erbringung einer Leistungspflicht letztlich
massgebend.7. Haftungsfragen
Wir garantieren nach bestem Wissen für eine sorgfältige Auswahl
aller an einer Pauschalreise beteiligten Reise-Dienstleister
(Hotels, Fluggesellschaften, Autovermieter, usw.). Wir verpflichten
uns zur Vergütung allfällig nicht oder nicht vollständig erbrachter
Leistungen, oder stellen zumindest gleichwertigen Ersatz am Ort der
Beanstandung. Auf darüber hinaus gehende Forderungen können wir
nicht eintreten. Die einzelnen Anbieter von touristischen
Leistungen, wie Fluggesellschaften, Beherberger / Hotels,
Transportunternehmen, Autovermieter usw. haften jedoch für Sach- und
Personenschäden an Drittpersonen nur im Rahmen von deren eigenen
Geschäftsbedingungen.
8. Sicherheit und Haftpflicht
Domino Reisen AG hat die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen
erfüllt, bzw. durch Rückversicherung gesetzeskonform abgedeckt:
- Wir sind Teilnehmer an der Stiftung ‚Garantiefonds /
Reisegarantie’ der Schweizer Reisebranche, welche all Ihre
einbezahlten Kundengelder auch bei Zahlungsunfähigkeit eines oder
mehrerer an einer Pauschalreise beteiligten Unternehmen (inkl. der
Domino Reisen AG) sicherstellt und rückvergütet;
- wir haben im weiteren eine
‚Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung’ mit der ‚Allianz Suisse’
– Versicherungs-AG in Zürich mit einer maximalen
Deckung von CHF 10 Mio. pro Ereignis gültig abgeschlossen.
9. Beanstandungen
Mängelrügen sind erbeten sofort an Ort und Stelle an die
Reiseleitung, oder im Falle von unbegleiteten Reisen direkt
gegenüber dem Leistungsträger, dessen Erfüllung der Dienstleistung
bemängelt wird. Sofern eine Ersatzlösung innert 48 Stunden nicht
objektiv zufrieden stellend angeboten werden kann, sind Sie
berechtigt, selbst für gleichwertige Abhilfe zu sorgen. Bei
unerwartet höheren Mehrkosten sind Sie gebeten, vorgängig mit uns in
Verbindung zu treten, um nachträgliche Differenzen bei der Schadenregelung zu vermeiden.
Zudem sind Sie gehalten, sich den Mangel vom säumigen
Leistungsträger kurz schriftlich bestätigen zu lassen, bzw.
Quittungen für entstandene Mehrkosten beizubringen. Ihre Reklamation
nehmen wir gerne bis 4 Wochen nach Rückkehr schriftlich entgegen.
Sofern sich zwischen Ihnen und der Domino Reisen AG auch nach der
Rückkehr keine zufrieden stellende Einigung erzielen lässt, so steht
Ihnen der Gang zur neutralen Schlichtungsstelle jederzeit offen:
- Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil (Tel.
01 / 722 22 62 / Fax 01 / 722 22 63 - nicht täglich beantwortet).
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand im Falle von Klagen gilt das für unser Domizil
zuständige Amtsgericht des Bezirks Aarwangen, in 4912 Aarwangen BE.
Domino Reisen AG, Bäregg, Postfach, CH - 4901 Langenthal /
Schweiz
Tel. 062 / 919 03 30 Fax 062 / 919 03 35 E-Mail:
post@dominotravel.ch
professionell - seit 1977 Version 05 / 2005 / ST
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