Domino Reisen AG, Langenthal
 

Sie sind hier: HomeÜber uns ― Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
 
Gültig für Sportreisen (OL und Langlauf)  Ausdruck - PDF Druckversion
 
1. Anmeldungen
Anmeldungen sind erbeten in schriftlicher Form, mit dem üblichen Formular, per Fax, via e-mail oder Internet an unser Reisebüro.
Die Mindestteilnehmerzahl einer Pauschalreise kann der Reise-Ausschreibung entnommen werden, und liegt in der Regel bei 12 Personen. Die Anzahl verfügbarer Plätze auf Flügen, bei Transport und Hotel ist jedoch beschränkt, weshalb wir zu einer frühzeitigen Anmeldung raten (beachten Sie den Anmeldeschluss).

2. Die Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsweise für eine fest gebuchte Sportreise lautet:
- nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung von CHF 500.00 pro Person innert 14 Tagen erbeten;
- die Restzahlung ist 4 Wochen vor Abreise fällig, wonach auch die Auslieferung aller Reisedokumente erfolgt.

3. Umbuchungen oder Annullation (durch Kundschaft)
Für Umbuchungen oder Annullation von definitiv gebuchten Reise-Dienstleistungen erheben wir bis 1 Monat vor Abreise für die Deckung unserer Mehr- bzw. Unkosten Bearbeitungs- und Dossiergebühren von max. CHF 80.00 pro Person, oder höchstens CHF 160.00 pro Auftrag. Danach gelten für jegliche Mutationen oder Annullation einer ganzen Pauschalreise oder Teilen davon zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen die folgenden Kostenbelastungen:
- bei eingehender Mitteilung 31 - 15 Tage vor Abreise = 50 % ;
- bzw. bei Meldung bei uns 14 - 3 Tage vor Abreise = 80 % ;
- sehr kurzfristig, namentlich 2 - 0 Tage vor Abreise = 100 % (Verlust) des Pauschalpreises oder Teilen der gebuchten Reise-Dienstleistungen.
Diese Kostenbelastungen erfolgen auch im Falle, wenn die Reise bereits fest gebucht, aber noch nicht schriftlich bestätigt worden ist. Die Bearbeitungs- und Dossiergebühren werden im Falle einer Annullation von einer Ausland-Reiseversicherung im Sinne eines Selbstbehalts üblicherweise nicht gedeckt.
Achtung: Strengere Bedingungen gelten bei Benützung v. Charterflügen !

4. Programmvarianten und -Änderungen (durch Sie)
Wir sind bereit, individuelle Wünsche in Abänderung bestehender Programme im Rahmen der erhältlichen Leistungen vorzunehmen, z.B.:
- andere Flugdaten oder Fluggesellschaften, Transporte oder Fahrzeuge,
- alternative Hotels oder Unterkünfte ausser Programm,
- Verlängerungen vor und / oder nach dem Basisprogramm.
Dafür ist eine frühzeitige Disposition erforderlich; zudem entstehen Mehrkosten für Konzept, Planung und Überwachung im Rahmen von mind. CHF 60.00 bis
CHF 120.00 / Auftrag (verlangen Sie vorgängig unseren Kostenvoranschlag).

5. Programm- und / oder Preisänderungen (durch uns)
Derartige Mutationen sind weder voraussehbar, noch vorgesehen, bleiben aber im Interesse einer sorgfältigen Durchführung der Reise vorbehalten. Für solche Änderungen und Folgekosten wegen unvorhersehbaren Ereignissen, wie höhere Gewalt, Streiks, Verspätungen, Elementarschäden, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen, von Kriegshandlungen und dergleichen können wir jedoch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso bleiben Preisänderungen als Folge von wesentlichen (Flug-) Tariferhöhungen und / oder starken Wechselkursschwankungen, Treibstoff-Zuschlägen, Änderung von MWSt.-Sätzen im Reiseland, neuen Flughafentaxen Schweiz / Ausland vorbehalten.
Sofern derartige Mehrbelastungen 10 % oder mehr unseres Reisepauschalpreises ausmachen, hat die Kundschaft das Recht, 14 Tage nach Erhalt unserer schriftlichen Mitteilung kostenlos und unter vollständiger Vergütung aller geleisteten Anzahlungen bzw. Restzahlung vom Reisevertrag zurückzutreten.
Andererseits steht uns das Recht zu, eine Reise aus wichtigen Gründen ganz zu annullieren (Ausfall von gebuchten Transportmitteln, Schaden oder Wertminderung an der vorgesehenen Unterkunft, Absage eines geplanten Anlasses, politische, ökologische oder Sicherheits-Bedenken, geringe Teilnahme, usw.).
In diesem Falle sind wir bemüht, Ersatz anzubieten. Weitere Forderungen an uns können jedoch daraus nicht abgeleitet werden.

6. Versicherungen
Bei unseren Reiseprogrammen sind grundsätzlich keine Personen- oder Sachversicherungen eingeschlossen, mit Ausnahme der bei Automieten obligatorischen Haftpflicht- und (Teil-) Kaskodeckung. Versicherungsleistungen bzw. die Abdeckung der Risiken sind somit Sache der Teilnehmenden, wobei wir

Sie auf Risiken aufmerksam machen, eine Deckung derselben und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Prüfen Sie bitte Ihre Unfall- & Krankheitspolicen bei Auslandaufenthalten, bzw. für das gebuchte Reiseziel. Die oben genannten Annullationskosten- / SOS - Risiken können, falls nicht bereits privat gedeckt, kostengünstig durch uns versichert werden ( beachten Sie die Ausschreibung ):
- Kurzreisen / Wochenend-Programme, Städtereisen, Europa CHF 20.00,
- für Reisedauer von 5 – 30 Tagen, Sportprogramme Europa CHF 40.00; (höhere Prämien bei längerer Reisedauer und Übersee-Reiseprogrammen).
Achtung: Die Gesellschaften für Reise-Versicherungen vergüten Annullations-Folgekosten nur bei nicht vorhersehbaren Gründen, namentlich:
- bei einer akuten Erkrankung oder Unfall einer oder mehrerer gemeinsam angemeldeten Person/en, sowie in gleichartigen Fällen von einer ihnen nahestehenden Person (i.d. Regel nur eigene Familienmitglieder ersten Grades);
- bei Elementarschäden am Eigentum, die Ihre Anwesenheit erfordern;
- keine Leistung wird erbracht bei reinem Meinungswechsel, nachträglichen Programmänderungen und deren Folgekosten, bei Arbeits-bedingter Unabkömmlichkeit, sowie Aufgeboten zu Amts- und Dienstpflichten.
Unsere Partner bei Reiseversicherungen sind: ‚Elvia’ Zürich, ‚Europäische’ Reise-Versicherungsges.’ in Basel, und ‚Mobiliar-Versicherungen’, Bern.
Deren detaillierte Bestimmungen, welche wir Ihnen gerne zukommen lassen, sind für die Erbringung einer Leistungspflicht letztlich massgebend.

7. Haftungsfragen
Wir garantieren nach bestem Wissen für eine sorgfältige Auswahl aller an einer Pauschalreise beteiligten Reise-Dienstleister (Hotels, Fluggesellschaften, Autovermieter, usw.). Wir verpflichten uns zur Vergütung allfällig nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistungen, oder stellen zumindest gleichwertigen Ersatz am Ort der Beanstandung. Auf darüber hinaus gehende Forderungen können wir nicht eintreten. Die einzelnen Anbieter von touristischen Leistungen, wie Fluggesellschaften, Beherberger / Hotels, Transportunternehmen, Autovermieter usw. haften jedoch für Sach- und Personenschäden an Drittpersonen nur im Rahmen von deren eigenen Geschäftsbedingungen.

8. Sicherheit und Haftpflicht
Domino Reisen AG hat die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, bzw. durch Rückversicherung gesetzeskonform abgedeckt:
- Wir sind Teilnehmer an der Stiftung ‚Garantiefonds / Reisegarantie’ der Schweizer Reisebranche, welche all Ihre einbezahlten Kundengelder auch bei Zahlungsunfähigkeit eines oder mehrerer an einer Pauschalreise beteiligten Unternehmen (inkl. der Domino Reisen AG) sicherstellt und rückvergütet;
- wir haben im weiteren eine ‚Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung’ mit der ‚Allianz Suisse’ – Versicherungs-AG in Zürich mit einer maximalen
Deckung von CHF 10 Mio. pro Ereignis gültig abgeschlossen.

9. Beanstandungen
Mängelrügen sind erbeten sofort an Ort und Stelle an die Reiseleitung, oder im Falle von unbegleiteten Reisen direkt gegenüber dem Leistungsträger, dessen Erfüllung der Dienstleistung bemängelt wird. Sofern eine Ersatzlösung innert 48 Stunden nicht objektiv zufrieden stellend angeboten werden kann, sind Sie berechtigt, selbst für gleichwertige Abhilfe zu sorgen. Bei unerwartet höheren Mehrkosten sind Sie gebeten, vorgängig mit uns in Verbindung zu treten, um nachträgliche Differenzen bei der Schadenregelung zu vermeiden.
Zudem sind Sie gehalten, sich den Mangel vom säumigen Leistungsträger kurz schriftlich bestätigen zu lassen, bzw. Quittungen für entstandene Mehrkosten beizubringen. Ihre Reklamation nehmen wir gerne bis 4 Wochen nach Rückkehr schriftlich entgegen. Sofern sich zwischen Ihnen und der Domino Reisen AG auch nach der Rückkehr keine zufrieden stellende Einigung erzielen lässt, so steht Ihnen der Gang zur neutralen Schlichtungsstelle jederzeit offen:
- Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil (Tel. 01 / 722 22 62 / Fax 01 / 722 22 63 - nicht täglich beantwortet).

10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand im Falle von Klagen gilt das für unser Domizil zuständige Amtsgericht des Bezirks Aarwangen, in 4912 Aarwangen BE.

Domino Reisen AG, Bäregg, Postfach, CH - 4901 Langenthal / Schweiz
Tel. 062 / 919 03 30 Fax 062 / 919 03 35 E-Mail: post@dominotravel.ch
professionell - seit 1977 Version 05 / 2005 / ST

 
TTS Gruppe, IATA, Reisegarantie